Gabelstapler UVV-Prüfung nach FEM 4.004

Gabelstapler UVV-Prüfung nach FEM 4.004

Mindestens einmal im Jahr ist eine Sicherheits-Überprüfung für Ihre Gabelstapler /Flurförderfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Als Betreiber haften Sie dafür!

Reparatur von Gabelstaplern
Reparatur von Gabelstaplern

Die Sicherheits-Überprüfung wird nach den Vorgaben der Vorschrift FEM 4.004 (ehemals UVV-Prüfung)  durchgeführt und beinhaltet eine Überprüfung von:

  • Fahrwerk und Antrieb
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Räder
  • Rahmenteile
  • Elektrische Anlage
  • Antriebsstrang
  • Hubwerk
  • Hydrauliksystem
  • Lastgabeln
  • Fahrersicherheitseinrichtungen
  • Anbaugeräte

Eine Abgasuntersuchung und eine Gasprüfung sorgen dafür, dass Sie stets alle entsprechenden Prüfkriterien erfüllen.

Sollten wir bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung einen Sicherheitsmangel feststellen, so werden unsere Mitarbeiter Ihnen diesen vor Ort zeigen und weitere Maßnahmen besprechen.

Gern übernehmen wir für Ihre Gabelstapler und Flurförderfahrzeuge die jährlich wiederkehrenden UVV-Prüfungen, sowie die fristgemäße Termineinhaltung.

Sie haben Fragen oder benötigen einen UVV-Prüfungstermin?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.