Reparatur von Gabelstaplern

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Jonigk Staplerservice

Jonigk Staplerservice
Torben Jonigk
Kiefernweg 3
D-25554 Wilster
Tel.: 04823-4389957
info@jonigk-staplerservice.de

USt ID Nr : DE815765325
St.-Nr.: 1812902540 Finanzamt Itzehoe

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des Betriebes Jonigk Staplerservice – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggebers“ genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks Überprüfung der technischen Funktion und Reparaturfähigkeit Geräte und Sachen. Nach deren Überprüfung wird der Handwerksbetrieb nach Absprache mit dem Auftraggeber die Geräte und Sachen reparieren.

2.2 Eine genaue Bezeichnung der Geräte, Sachen und Spezifika der Handhabung und Funktionalität werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.

2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der Sachen und Geräte bestätigt.

2.4 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer Bestätigung des Auftraggebers in Textform.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post (Email) oder durch die Übergabe der zu untersuchenden und/oder zu reparierenden Geräten.

3.2 Gegenstand des Vertrages bzw. genaue Reparatur- bzw. Auftragsbezeichnung:

Für jede Art von Montage, Reparatur, Instandhaltung, Schulungen und Service gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgende Bedingungen:

Der Auftraggeber vergütet uns die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit, sowie für Planung und Überwachung.

Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material, einschließlich Verschnitt, sowie den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung.

Vorbereitungs- und Laufzeiten, sowie Rückmeldungen, gelten als Arbeitszeit. Für die An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn- und Fahrzeugkosten, wird der tatsächliche Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Folgende Kosten werden vergütet: Fahrkosten, Kosten für den Transport der Werkzeuge und Flurförderzeuge, für Fracht und Verpackung, für die Anlieferung der gesamten Materialien und Geräte, Entsorgung von Altteilen, sowie bestellte technische Unterlagen.

4. Vergütung

4.1 Der Auftragnehmer repariert den Reparaturgegenstand zu der jeweils aktuellen Preisvereinbarung.

4.2 Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages §§ 631 ff. BGB.

4.3 Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.

4.4 Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

4.5 Wird die Reparatur der Sachen und/oder Geräte aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.

4.6 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % – über dem Basiszinssatz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.7 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.

4.8 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

5. Abnahme

5.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert.

Die Abnahme soll im Betrieb des Auftragsgebers erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich bereitstellt.

Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Sonstiges

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.

Der Kunde ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

Jonigk Staplerservice
Stand Juli 2018